Herzlich willkommen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Meilen ist für die Bewohnerinnen und Bewohner aller elf Bezirksgemeinden zuständig, unabhängig von Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Ist eine Person nicht in der Lage, sich selber zu helfen oder Hilfe zu holen, so ist es die Aufgabe der KESB zu prüfen, ob die Hilfestellung durch die Familie, andere Personen oder Dienste geleistet werden kann und ob sie ausreichend ist. Ansonsten muss die KESB die notwendige Unterstützung organisieren. So wird gewährleistet, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt werden (häufige Fragen).
Nur wenn eine Person auf Hilfe angewiesen ist und diese nicht selber organisieren kann, bietet die KESB Unterstützung an...
Bereits heute kann festgelegt werden, was im Fall einer Urteilsunfähigkeit unternommen werden muss...
Das Wohl des Kindes ist von zentraler Bedeutung. Wird es nicht oder nur ungenügend wahrgenommen, muss die KESB handeln...
Mit Freiwilligenarbeit und Sachkenntnis Mitmenschen zur Seite zu stehen...