Herzlich willkommen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Meilen ist für die Bewohnerinnen und Bewohner aller elf Bezirksgemeinden zuständig, unabhängig von Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Ist eine Person nicht in der Lage, sich selber zu helfen oder Hilfe zu holen, so ist es die Aufgabe der KESB zu prüfen, ob die Hilfestellung durch die Familie, andere Personen oder Dienste geleistet werden kann und ob sie ausreichend ist. Ansonsten muss die KESB die notwendige Unterstützung organisieren. So wird gewährleistet, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt werden (häufige Fragen).
Covid 19
Aufgrund der aktuellen Lage schränken wir die persönlichen Kontakte soweit möglich ein. Besucher werden nur mit einer Terminvereinbarung eingelassen. Wir bitten Sie unseren Briefkasten zu benützen, falls Sie etwas bei uns abgeben möchten. Telefonisch sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Unterstützung während der Corona-Krise
Die verhängten Einschränkungen können zu einer Zunahme von häuslicher Gewalt führen. Dies hat Auswirkungen auf die anwesenden Kinder. Deshalb wurde von drei Dach-organisationen ein Merkblatt ausgearbeitet, in dem ein "Survival-Kit für Männer unter Druck" angeboten wird. Es kann auch für Frauen unter Druck nützlich sein. Ein Merkblatt für die psychische Gesundheit gibt es auf dureschnuufe.ch.
Zudem stehen Betroffenen von häuslicher Gewalt jederzeit die bestehenden Strukturen zur Verfügung. Die Polizei sowie die Schutzunterkünfte bieten uneingeschränkte Hilfe an.
Kontakt
KESB Bezirk Meilen
Dorfstrasse 7
Postfach 332
8700 Küsnacht
Telefon 044 913 39 99
Home Office
Für Sie sind wir telefonisch zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar. Unsere Teams arbeiten aktuell vorwiegend im Home Office. Einlass können wir deshalb nur mit Terminvereinbarung gewähren. Besten Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.
Nur wenn eine Person auf Hilfe angewiesen ist und diese nicht selber organisieren kann, bietet die KESB Unterstützung an...
Bereits heute kann festgelegt werden, was im Fall einer Urteilsunfähigkeit unternommen werden muss...
Das Wohl des Kindes ist von zentraler Bedeutung. Wird es nicht oder nur ungenügend wahrgenommen, muss die KESB handeln...
Mit Freiwilligenarbeit und Sachkenntnis Mitmenschen zur Seite zu stehen...