Kosten

Die Bemühungen der KESB werden in Rechnung gestellt. Ebenso können Kosten, die für weitergehende Abklärungen entstanden sind, weiterverrechnet werden. Die Tätigkeit eines Beistandes wird entschädigt. Mit der Einreichung des Rechenschaftsberichtes wird sein Honorar bestimmt und dem Klienten belastet. Bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit kann vorläufig auf den Bezug der Gebühren verzichtet werden. Eine Nachforderung bleibt in diesem Fall vorbehalten.


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Gesuch unentgeltliche Rechtspflege
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Stundenrapport FU Gutachten
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Merkblatt, Entschädigung und Spesenersatz
Merkblatt, Entschädigung und Spesenersat
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Kontakt und Öffnungszeiten

KESB Bezirk Meilen

obere Wiltisgasse 48

Postfach 332

8700 Küsnacht

 

Telefon 044 913 39 99 

 

 

Telefonisch erreichbar

Montag bis Freitag

08.30 bis 11.30 Uhr

13.30 bis 16.30 Uhr 

 

Ab 1. Januar 2025 haben wir am Freitag durch-gehend von 08.30 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet.

Auskunft zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Donnerstag Nachmittag

Telefon 044 913 39 89