Kosten
Die Bemühungen der KESB werden in Rechnung gestellt. Ebenso können Kosten, die für weitergehende Abklärungen entstanden sind, weiterverrechnet werden. Die Tätigkeit eines Beistandes wird entschädigt. Mit der Einreichung des Rechenschaftsberichtes wird sein Honorar bestimmt und dem Klienten belastet. Bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit kann vorläufig auf den Bezug der Gebühren verzichtet werden. Eine Nachforderung bleibt in diesem Fall vorbehalten.