Freiwilligenarbeit
Die KESB Bezirk Meilen ist interessiert an Freiwilligen, die bereit und geeignet sind, schutzbedürftige Menschen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten oder zu vertreten. Ideale Voraussetzungen sind genügend Zeit und Lebenserfahrung sowie buchhalterische und administrative Sachkenntnisse. Ein solches Mandat ist immer auch eine persönliche Herausforderung und bietet Gelegenheit für vielfältige Kontakte sowie neue, interessante Erfahrungen. Diese anspruchsvolle Aufgabe wird angemessen entschädigt. Wir sind verpflichtet, den Leumund einer Beistandsperson zu prüfen. Dazu benötigen wir einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungs- und aus dem Strafregister.
Beistandspersonen werden durch die KESB Bezirk Meilen in ihrem Engagement unterstützt. Die wichtigsten Informationen sind in einem Leitfaden zusammengestellt. Interessierte Personen können sich gerne bei uns melden und mit Brigitta Bohnenblust ein unverbindliches Gespräch führen.
Beratung über Telefon 043 844 02 23
Privaten Beistandspersonen der KESB Bezirk Meilen steht ein Beratungstelefon für Fragen rund um die Mandatsführung zur Verfügung. Dieses wird von den professionellen Beistandspersonen der Fachstelle Erwachsenenschutz Bezirk Meilen betreut und jeweils montags von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 10.30 Uhr bedient.
Weiterbildung
Eine Beistandschaft zu führen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe mit grosser Verantwortung. Die KESB Bezirk Meilen unterstützt die Beistandspersonen bei dieser Tätigkeit gezielt. Über Spannendes und Wichtiges informieren wir regelmässig per E-Mail in unserem Newsletter.
Zustimmung der KESB gemäss Art. 416 ZGB
Für nicht alltägliche Geschäfte, die eine Beistandsperson in Vertretung der betroffenen Person vornimmt, ist zusätzlich die Zustimmung der KESB einzuholen. Die wichtigsten sind:
Kontakt
KESB Bezirk Meilen
obere Wiltisgasse 48
Postfach 332
8700 Küsnacht
Telefon 044 913 39 99