Bestand
Die politischen Gemeinden des Bezirks Meilen bilden zusammen unter dem Namen "Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen" (ZV KES Meilen) einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Sie konstituieren auf unbestimmte Zeit einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis gemäss dem Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) vom 25. Juni 2012.
Zweck
Der Verband bezweckt:
Bekanntmachungen