Wie fordere ich Alimente ein?
Der säumige Elternteil kann mit einem eingeschriebenem Brief gemahnt und angehalten werden, die ausstehenden Beträge umgehend zu bezahlen. Zeigt die Mahnung keine Wirkung, kann die
Betreibung einleiten werden. Als Alternative kann beim Amt für Jugend- und Berufsberatung, Alimentenhilfe, Spitalstrasse 3, 8620 Wetzikon, Tel. 043 259 80 80, ein Gesuch um Inkassohilfe
eingereicht und Alimentenbevorschussung beantragt werden.